Kleines Bierlexikon


Stammwürze und Alkohol

Die Begriffe „Stammwürzegehalt“ und „Alkoholgehalt“ werden – wenn vom Bier die Rede ist – gern verwechselt. So kommt es dann, dass an Stammtischen gelegentlich zu hören ist, es gebe Starkbier mit 16 oder mehr Prozent Alkoholgehalt. Das stimmt jedoch keineswegs. Denn Bock- oder Doppelbockbiere sind zwar etwas alkoholhaltiger als Vollbiere, kommen jedoch nur auf 5 bis 6,5 Prozent Akloholgehalt. Die Stammwürze dagegen beträgt in diesen Fällen mehr als 16 Prozent.

Der Stammwürzegehalt ist der Exaktgehalt der Bierwürze vor der Vergärung. Bei einem 16 prozentigen Bier bedeutet das: In 100 Gramm Bierwürze sind 16 Gramm gelöste Stoffe enthalten. Dies sind hauptsächlich Malzzucker, Eiweißstoffe, Vitamine, Mineralien und Aromastoffe.

Während des Gärprozesses wird fast der gesamte in Malzzucker in Alkohol und Kohlensäure umgewandelt. Der Extraktgehalt verringert sich entsprechend.

Kenner nennen eine Faustregel, wie man aufgrund des Stammwürzegehalts den Alkoholgehalt ermitteln kann: Etwa ein Viertel bis ein Drittel des Stammwürzegehalts macht nach der Vergärung den Alkoholgehalt aus.

Beispiel:
Ein Starkbier mit 16 Prozent Stammwürze hat ca. 5 Prozent Alkohol.

Überblick über den durchschnittlichen Aklkoholgehalt

Vollbier: Das sind Biere mit 11 bis 14 Prozent Stammwürze.
Der Alkoholgehalt beträgt zwischen zwischen 3 und 4 Prozent.
Die bekanntesten Vollbiere sind:
Pils, Export, Märzen, Weizenbier, Alt, Kölsch.
Starkbiere: Das sind Biere mit mehr als 16 Prozent Stammwürze.
Der Alkoholgehalt beträgt 5 bis 6,6 Prozent.
Bock- und Doppelbockbiere sind Starkbiere.
Einfachbier: Das sind Biere mit 2 bis 5,5 Prozent Stammwürze.
Schankbiere: Das sind Biere mit 7 bis 8 Prozent Stammwürze,
am bekanntesten ist die Berliner Weiße.
Der Alkoholgehalt beträgt 2,5 Prozent.

Wussten Sie,
dass das Bier seit 6.000 Jahren bekannt ist? Oder dass es in der Bundesrepublik fast 6.000 Biere gibt? Die Iren lieben es schwarz, die Tschechen blond, die Berliner weiß mit einem Schuß Himbeersaft. Nigerianer glauben, dass es die Potenz steigert und die Malayen baden ihre Babies im Bier, um sie vor Krankheiten zu schützen. Die Briten trinken es lauwarm, die Amerikaner eiskalt. Ihrer aller Liebe gilt einem Getränk, das seinen Siegeszug rund um die Welt hinter sich hat: . . . dem Bier!

Etwas über unsere Biere:

Pilsener
Der Name „Pilsener“ ist eine Typenbezeichnung für ein Bier, das
nach Pilsener Art gebraut wird; es wird sehr stark gehopft, ist hellgelb und soll beim Einschenken eine Krone von sahnigem Schaum haben. Der Stammwürzegehalt beträgt mindestens 11,5 Prozent; mit hervorhebender Bezeichnung (Bayr. Gesetzgebung) mindestens 11,7 Prozent, z. B. Herrenpilz, Ulmer Pils, Kaiserpils etc.

Exportbier
Exportbier ist ein aus Gerstenmalz hergestelltes untergäriges Vollbier mit einem vollmundigen Geschmack und einem Stammwürzegehalt von mindestens 12,5 Prozent.

Lagerbier
Lagerbier ist ein helles oder dunkles, untergäriges Vollbier aus Gerstenmalz. Es wird auch nur als „Helles“ oder „Dunkles“ bezeichnet.
Der Stammwürzegehalt liegt liegt meist zwischen 11 bis 11,5 Prozent.

Obergäriges Bier
Obergäriges Bier ist die Stammform der Bierherstellung und wird mit obergäriger Hefe bei höheren Temperaturen als untergäriges Bier vergoren. Die Hefe steigt hier größtenteils nach oben. Am bekanntesten sind: Berliner Weiße, Weizenbier, Kölsch, Alt, das englische Bier Ale und der Malztrunk.

Untergäriges Bier
Untergäriges Bier wird erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebraut, und wird mit untergäriger Hefe bereitet, das den Malzzucker der Bierwürze bei niedrigen Temperaturen von ca. 4 bis 9 °C vergärt. Die Gärung dauert rund 8 Tage. Dann setzt sich die Hefe (deshalb untergärig) am Boden ab. Untergärig sind die stark gehopften Biere vom Pilsener Typ, Export, Lager, Bock und Doppelbock.

Kölsch
Kölsch ist ein helles, obergäriges Vollbier mit besonderer Betonung des Hopfencharakters. Der Name „Kölsch“ ist eine reine Herkunftsangabe und beschränkt sich nur auf den Kölner Raum.

Weizenbier
Weizenbier ist ein filtriertes Weißbier, bei dem vor der Abfüllung die Hefe durch Filtration entfernt wird. Das Weizenbier hat einen Stammwürzegehalt von 12 bis 14 Prozent. Es wird ohne Zitrone getrunken.

Rauchbier
Rauchbier, eine Bamberger Spezialität, ist ein untergäriges Bier, dessen Grünmalz auf der Darre über Buchenholzfeuer getrocknet wird. Das Malz nimmt dabei den rauchigen Geschmack an, der auch dem Bier seinen ganz eigenes Aroma gibt.

Weißbier
Das bayrische Weißbier wird mit mindestens 50 Prozent Weizenmalz (der Rest ist Gerstenmalz) angesetzt und zeichnet sich durch einen hohen CO² Gehalt aus. Die Hefe bleibt im Bier (Hefeweizen).

Berliner Weiße
Die „Berliner Weiße“ ist ein obergäriges, helles, schwach gehopftes Bier mit verhältnismäßig hohem CO²-Gehalt. Es wird aus einem Gemisch aus Gersten- und Weizenmalz bereitet und erhält natürliche Milchsäure. Dieses Bier wird wegen seines leicht säuerlichen Geschmacks mit einem Schuss Himbeersaft oder Waldmeister getrunken.

Ale
Ale ist ein bitter schmeckendes helles, englisches Bier. Es enthält viel Hopfen, aber wenig Kohlensäure.

Stout
Stout ist ein kräftiges, obergäriges Bier, das ab 1722 aus den Sorten Ale, Beer und Twopenny als Mischbier ausgeschenkt wird.

Bockbier – Starkbier
Die vielbesungenen Bockbiere sind vor allem untergärige Starkbiere. Bockbier ist ein helles oder dunkles Bier mit einem Stammwürzegehalt von über 16 Prozent. Der Doppelbock muss einen Stammwürzegehalt von mindestens 18 Prozent haben. Er wird aus Gerstenmalz hergestellt und ist unter anderem durch Markennamen mit der Endung „-ator“ bekannt.

Leicht-Bier
Leicht-Bier ist ein Bier mit verringertem Alkohol- und Kohlenhydrat-gehalt für Linienbewusste mit allen Eigenschaften eines hellen Vollbiers mit Pils-Charakter.

Alhoholfreies Bier
ist ein nach dem bayrischen Reinheitsgebot im Spezialverfahren gebrautes echtes Bier ohne Alkohol, edel und stark gehopft. Der Kaloriengehalt ist gegenüber dem Normalbier deutlich geringer – mit einer Reduktion um die Hälfte bis zwei Drittel.

Reinheitsgebot
Das Reinheitsgebot galt erstmals 1516 für ganz Bayern. Dieses Gesetz wurde am 24. April (Georgitag) auf dem Landtag zu Ingolstadt durch die damals regierenden Wilhelm IV und Ludwig X erlassen: „Wie das Piersumer und winter auf dem land sol geschenkt und geprewen werden“. Das Jahr 1516 gilt als eigentliches Ursprungsjahr des bayrischen Reinheitsgebots und ist die älteste Lebensmittelrechtliche Bestimmung,
die bis heute günstig ist. Biere die nicht dem Gebot entsprechen, dürfen auf dem deutschen Markt nicht angeboten werden.